Wusstet ihr, dass es Kinderrechte gibt?
Kinderrechte gelten für junge Menschen bis zum 18. Geburtstag.
Diese Rechte finden sich in der UN-Kinderrechtskonvention.
Sie heißt im Original "UN Convention on the Rights of the Child".
Daher heißen die Rechte Kinderrechte und nicht Kinder- und Jugendrechte, da der Name aus dem Englischen übersetzt wurde. Sie gelten aber bis zum 18. Lebensjahr.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und gilt in Österreich seit 1992. Es gibt sogar ein Bundesverfassungsgesetz (BVG) über die Rechte von Kindern in Österreich.
Nur wer seine Rechte kennt, kann sich dafür einsetzen und weiß, wann Unrecht geschieht.
Seine Rechte zu kennen, heißt aber auch, diese für andere gelten zu lassen. Die Goldene Regel lautet:
„Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg auch keinem andern zu.“
Die NÖ kija möchte, dass Jugendliche über ihre Rechte Bescheid wissen und lädt herzlich zum Lesen und Diskutieren ein.